| Energieberatung |
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Tragwerksplanung für den Wohnungsbau
Vor-Ort-Energieberatung
Wir sind bei www.dena.de gelistet & berechtigt Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude laut dena Richtlinien zu erstellen.
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Für die, die ihr Haus energetisch in
Top-Form bringen wollen
- unabhängige Energieberatung
- Förderung von der BAFA und
KfW-Kredit möglich
Energiebedarfsausweis
- auf Grundlage des ingenieurmäßig
berechneten Energiebedarfs erstellt
- enthält objektive Aussagen zur Gebäude- und Anlagenqualität, unabhängig vom Nutzerverhalten
- detaillierte Datenerfassung notwendig
- 10 Jahre gültig ab Ausstellungsdatum
- Vor-Ort-Termin notwendig
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Für eine Preisauskunft kontaktieren Sie uns:
info@hktz.de
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Wer braucht einen Energieausweis?
- Jeder, der ein Haus vermietet (bei Mieterwechsel)
- Jeder der ein neues Haus errichtet
- Jeder der sein Haus saniert
- Jeder Verkäufer, der sein Wohnhaus, Wohnung oder Teileigentum verkaufen möchte.
Energieausweise werden nur für das gesamte Gebäude und nicht nur für einzelne Gebäudeteile
oder Wohnungen erstellt.
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Ab wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Wohngebäuden, Wohnungen oder Teileigentum muss dem Interessenten ein Energieausweis zugänglich gemacht werden.
- ab dem 1. Juli 2008 für Wohngebäude mit Baujahr 1965 oder früher
- ab dem 1. Januar 2009 für alle Wohngebäude
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Wie lange gilt ein Energieausweis?
Der Energieausweis hat 10 Jahre Gültigkeit. Nach 10 Jahren muss er neu erstellt werden. Werden Sanierungsmaßnahmen durchgeführt, die Auswirkung auf die Energieeffizienz des Gebäudes haben, muss der Energieausweis nach Sanierung neu ausgestellt werden.
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Wozu dient ein Energieausweis?
Der Energieausweis soll in Bezug auf die Energieeffizienz Gebäude miteinander vergleichbar machen.
Der Energiebedarf ist abhängig von:
- beheiztes Gebäudevolumen
- Bauteilflächen von Fenstern, Außenwänden, Dächern, Kellerdecken, Wänden und Decken zu unbeheizten Räumen
- Qualität der Heizungsanlage
- Baumaterialien und Baukonstruktionsaufbauten der Bauteile
- Luftwechsel im Gebäude
- Gewinn durch solare Einstrahlung
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Die Erstellung eines Energieausweises beruht auf einer Vielzahl von
gesetzlichen Grundlagen sowie allgemein gültigen Normen.
Energieeinsparungsgesetz - EnEG 1976
EU-Richtlinie "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden"
Energieeinsparverordnung - EnEV 2007
Technische Normen - DIN Vorschriften
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